1. Anmeldungen bzw. Buchungen des
Anglergrundstück und Anglerheims,
werden nur in dem laufenden Kalenderjahr, von Januar – Dezember vom
Vorstand angenommen:
2. Telefonische Anfragen vor dem
laufenden Kalenderjahr können nicht berücksichtigt werden.
3. Für Vereinsmitglieder gilt, wer als
erster einen Termin angemeldet hat, bekommt die Zusage des Vorstands.
4. Für Nichtmitglieder ist eine Zusage
seines Wunschtermins durch den Vorstand, drei Monat vor den Termin verbindlich.
5. Damit ist für Vereinsmitglieder kein
kurzfristiges Nutzen möglich, nur wenn der gewünschte Termin bei der Anfrage
vor den drei Monaten liegt.
6. Es können sich auch Mit- und
Nichtmitglieder über denselben Termin untereinander einigen.
7. Die Vergabe von Terminen erfolgt
durch den Vorstand. Die Entscheidung über eine Vergabe von Terminen, sind vom
gewählten Vorstand bindend.
8. Der Zuschlag über einer Vergabe der Termine
an einem Vereinsmitglied bzw. einem Nichtmitglied, wird in schriftlicher Form
und mit einer Unterschrift eins Vorstandsmitgliedes und des Nutzers festgehalten.
9. Vereinseigene festgelegte Termine im
laufenden Kalenderjahr, werden nicht an Mit- bzw. Nichtmitgliedern zu der
Nutzung frei gegeben.
10. Es wird eine Nutzungsvereinbarung an
jeden Nutzer übergeben, diese müssen in alle Punkte beachtet werden.
Die gewählten Vorstandsmitglieder haben die Nutzungsvereinbarungen zugestimmt.
Jeßnitz den 20.08.2020
Der Vorstand
Vertrag über die private
Nutzung des Vereinsheim des laufenden Jahres 20___
Zwischen
__________________________________________
Vor- & Nachname, Straße und
Wohnort
(im Folgenden als Nutzer
bezeichnet)
Und
Jeßnitzer Anglergruppe
Muldeaue e.V.
im Namen des Vorstands vertreten
durch
___________________________________________
Vor- & Nachname
ÜBERGABE:
Rückgabe des
Vereinsheims erfolgte ohne Beanstandungen,
am _____________________ um _____________________
VERGABE
VON NUTZUNG - VEREINBARUNG
Durch die
private Nutzung des Vereinsheims wird es Mitgliedern der Anglergruppe Muldeaue
e.V. sowie Nichtmitgliedern des Vereins ermöglicht, in unserem Vereinsheim
private Feierlichkeiten durchzuführen.
Die Nutzung
der Räumlichkeiten verpflichtet den Vertragspartner zu einem sachgerechten und
schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.
Das
Vereinsheim wird zu folgenden Bedingungen für die Nutzung vergeben:
Siehe Punkt 3.
Zusätzlich
zum Vereinsheim wird folgendes Vereinseigentum bei Anfrage an den
Vertragspartner gegen eine Nutzungsaufwand übergeben.
□ Außenanlage
mit Nebengebäude
□ Bierbankgarnituren Stück: ________
□ Grill
□ Sonstiges: _________________________________________________
Für eine
Sonderausstattung ist ein Nutzungsaufwand
in Höhe von
5,00 € - 10,00 € zu bezahlen