1.      Anmeldungen bzw. Buchungen des Anglergrundstück und Anglerheims,

werden nur in dem laufenden Kalenderjahr, von Januar – Dezember vom Vorstand angenommen:

 

2.      Telefonische Anfragen vor dem laufenden Kalenderjahr können nicht berücksichtigt werden.

 

3.      Für Vereinsmitglieder gilt, wer als erster einen Termin angemeldet hat, bekommt die Zusage des Vorstands.

 

4.      Für Nichtmitglieder ist eine Zusage seines Wunschtermins durch den Vorstand, drei Monat vor den Termin verbindlich.

 

5.      Damit ist für Vereinsmitglieder kein kurzfristiges Nutzen möglich, nur wenn der gewünschte Termin bei der Anfrage vor den drei Monaten liegt.

 

6.      Es können sich auch Mit- und Nichtmitglieder über denselben Termin untereinander einigen.

 

7.      Die Vergabe von Terminen erfolgt durch den Vorstand. Die Entscheidung über eine Vergabe von Terminen, sind vom gewählten Vorstand bindend.

 

8.      Der Zuschlag über einer Vergabe der Termine an einem Vereinsmitglied bzw. einem Nichtmitglied, wird in schriftlicher Form und mit einer Unterschrift eins Vorstandsmitgliedes und des Nutzers festgehalten.

 

9.      Vereinseigene festgelegte Termine im laufenden Kalenderjahr, werden nicht an Mit- bzw. Nichtmitgliedern zu der Nutzung frei gegeben.

 

10.  Es wird eine Nutzungsvereinbarung an jeden Nutzer übergeben, diese müssen in alle Punkte beachtet werden.

 

Die gewählten Vorstandsmitglieder haben die Nutzungsvereinbarungen zugestimmt.

 

           

Jeßnitz den 20.08.2020

 

 

Der Vorstand

Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheim des laufenden Jahres 20___

Zwischen

__________________________________________

Vor- & Nachname, Straße und Wohnort
 (im Folgenden als Nutzer bezeichnet)

Und

Jeßnitzer Anglergruppe Muldeaue e.V.

im Namen des Vorstands vertreten durch

___________________________________________

Vor- & Nachname

 

 

ÜBERGABE:

 

Rückgabe des Vereinsheims erfolgte ohne Beanstandungen,

 

am         _____________________           um         _____________________

 

 

 

 

 

 

 

VERGABE VON NUTZUNG - VEREINBARUNG

1          Vorbemerkung

Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es Mitgliedern der Anglergruppe Muldeaue e.V. sowie Nichtmitgliedern des Vereins ermöglicht, in unserem Vereinsheim private Feierlichkeiten durchzuführen.

Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Vertragspartner zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.

2          Konditionen

Das Vereinsheim wird zu folgenden Bedingungen für die Nutzung vergeben:

Siehe Punkt 3.

2.1        Sonderausstattung

Zusätzlich zum Vereinsheim wird folgendes Vereinseigentum bei Anfrage an den Vertragspartner gegen eine Nutzungsaufwand übergeben.

           Außenanlage mit Nebengebäude
           Bierbankgarnituren          Stück: ________
           Grill
           Sonstiges:     _________________________________________________

Für eine Sonderausstattung ist ein Nutzungsaufwand

in Höhe von 5,00 € - 10,00 € zu bezahlen

 

 

 

 

 

 

 

Textfeld: 3.    Vergabe und Nutzung - Vereinbarungen
Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen:
(1)	Der Nutzer muss volljährig sein.
(2)	Die Vergabe erfolgt nur zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
(3)	Für entstandene Schäden im Vereis Grundstück während der Nutzungsdauer haftet der Vertragspartner.
(4)	Nachweislich durch den Nutzer bzw. seiner Gäste verursachten Schäden an Vereinseigentum bzw. Vereinshaus während der Nutzugsdauer, sind durch den Nutzer zu begleichen.
(5)	Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen.
(6)	Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu unterlassen.
(7)	Das Außenrevier, Sanitäranlage und die Räumlichkeiten müssen bis zum Übergabetermin komplett gereinigt und sauber übergeben werden.
(8)	Ist eine Nachreinigung notwendig, übernimmt der Vertragspartner die Kosten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinigung durchzuführen ist, trifft der Vorstand bei der Übergabe.
(9)	Sämtliche(r) Müll, Wert- und Reststoffe sowie das gesamte Leergut sind vom Nutzer bis zum Übergabezeitpunkt zu entsorgen. Kleinerer Restmüllmengen können in der Mülltonne bzw. gelben Sack des Vereins entsorgt werden. 
(10)	Nach Ende der Veranstaltung muss das Geschirr und Gläser gereinigt, das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschalten sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden. Außerdem muss beim Verlassen des Vereinsgeländes das Eingangstor und die kleine Hintertür verschlossen werden.
(11)	Der Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze auf dem Gelände des Vereins für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht.
(12)	Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln, Klammern (Tacker) und ähnlichem an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet werden, das/der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist.
(13)	Zelten auf dem Vereinsgelände ist nur mit Absprache mit dem Vorstand gestattet. Offenes Feuer ist nur auf die Feuerschale gestattet. Feuerwerk mit Pyrotechnik, ist nur mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes Raguhn-Jeßnitz erlaubt. Es haftet der Vertragspartner. Bei Verwendung des Ofens, muss dieser gereinigt werden.
(14)	Bei Stornierung nach der Vergabe der Nutzung, besteht nach 21 Tagen kein Anspruch mehr auf Nutzung.
(15)	Die Räumlichkeiten des Vereines werden nicht an Vereins- bzw. Nichtmitgliedern unter dem 18. Lebensjahr als Nutzung übergeben.
(16)	Der Vermieter behält sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren kann. Im Fall der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlagen oder des Mulde - Ufers, ist er berechtigt die Nutzung und die Veranstaltung unverzüglich zu beenden.
(17)	Die anfallenden Kosten trägt dabei der Nutzer
Der Vorstand