VERGABE VON NUTZUNG - VEREINBARUNG
Das Rauchen ist generell in geschlossenen Vereins - Räumen und in der Anglerhütte verboten!
Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es Mitgliedern der Anglergruppe Muldeaue e.V. sowie Nichtmitgliedern des Vereins ermöglicht, in unserem Vereinsheim private Feierlichkeiten durchzuführen.
Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Vertragspartner zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.
Das Vereinsheim wird zu folgenden Bedingungen für die Nutzung vergeben:
Siehe Punkt 3.
Zusätzlich zum Vereinsheim wird folgendes Vereinseigentum bei Anfrage an den Vertragspartner gegen eine Nutzungsaufwand übergeben.
□ Außenanlage mit Nebengebäude
□ Bierbankgarnituren Stück: ________
□ Grill
□ Sonstiges: _________________________________________________
Für eine Sonderausstattung ist ein Nutzungsaufwand
in Höhe von 5,00 € - 10,00 € zu bezahlen