VERGABE VON NUTZUNG - VEREINBARUNG

1          Vorbemerkung

Das Rauchen ist generell in geschlossenen Vereins - Räumen und in der Anglerhütte verboten!

 

Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es Mitgliedern der Anglergruppe Muldeaue e.V. sowie Nichtmitgliedern des Vereins ermöglicht, in unserem Vereinsheim private Feierlichkeiten durchzuführen.

Die Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtet den Vertragspartner zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.

2          Konditionen

Das Vereinsheim wird zu folgenden Bedingungen für die Nutzung vergeben:

Siehe Punkt 3.

2.1        Sonderausstattung

Zusätzlich zum Vereinsheim wird folgendes Vereinseigentum bei Anfrage an den Vertragspartner gegen eine Nutzungsaufwand übergeben.

□           Außenanlage mit Nebengebäude
□           Bierbankgarnituren          Stück: ________
□           Grill
□           Sonstiges:     _________________________________________________

Für eine Sonderausstattung ist ein Nutzungsaufwand

in Höhe von 5,00 € - 10,00 € zu bezahlen