3.    Vergabe und Nutzung – Vereinbarungen
Das Rauchen ist generell in geschlossenen Vereins - Räumen und in der Anglerhütte verboten!
Im Einzelnen gelten nachfolgende Vereinbarungen:
(1)	Der Nutzer muss volljährig sein.
(2)	Die Vergabe erfolgt nur zur privaten Nutzung; eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
(3)	Für entstandene Schäden im Vereis Grundstück während der Nutzungsdauer haftet der Vertragspartner.
(4)	Nachweislich durch den Nutzer bzw. seiner Gäste verursachten Schäden an Vereinseigentum bzw. Vereinshaus während der Nutzugsdauer, sind durch den Nutzer zu begleichen.
(5)	Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen.
(6)	Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu unterlassen.
(7)	Das Außenrevier, Sanitäranlage und die Räumlichkeiten müssen bis zum Übergabetermin komplett gereinigt und sauber übergeben werden.
(8)	Ist eine Nachreinigung notwendig, übernimmt der Vertragspartner die Kosten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinigung durchzuführen ist, trifft der Vorstand bei der Übergabe.
(9)	Sämtliche(r) Müll, Wert- und Reststoffe sowie das gesamte Leergut sind vom Nutzer bis zum Übergabezeitpunkt zu entsorgen. Kleinerer Restmüllmengen können in der Mülltonne bzw. gelben Sack des Vereins entsorgt werden. 
(10)	Nach Ende der Veranstaltung muss das Geschirr und Gläser gereinigt, das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschalten sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden. Außerdem muss beim Verlassen des Vereinsgeländes das Eingangstor und die kleine Hintertür verschlossen werden.
(11)	Der Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze auf dem Gelände des Vereins für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht.
(12)	Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln, Klammern (Tacker) und ähnlichem an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet werden, das/der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist.
(13)	Zelten auf dem Vereinsgelände ist nur mit Absprache mit dem Vorstand gestattet. Offenes Feuer ist nur auf die Feuerschale gestattet. Feuerwerk mit Pyrotechnik, ist nur mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes Raguhn-Jeßnitz erlaubt. Es haftet der Vertragspartner. Bei Verwendung des Ofens, muss dieser gereinigt werden.
(14)	Bei Stornierung nach der Vergabe der Nutzung, besteht nach 21 Tagen kein Anspruch mehr auf Nutzung.
(15)	Die Räumlichkeiten des Vereines werden nicht an Vereins- bzw. Nichtmitgliedern unter dem 18. Lebensjahr als Nutzung übergeben.
(16)	Der Vermieter behält sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren kann. Im Fall der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlagen oder des Mulde - Ufers, ist er berechtigt die Nutzung und die Veranstaltung unverzüglich zu beenden.
(17)	Die anfallenden Kosten trägt dabei der Nutzer			Der Vorstand