Das Rauchen ist generell in geschlossenen Vereins - Räumen und in der Anglerhütte verboten!
1. Anmeldungen bzw. Buchungen des Anglergrundstück und Anglerheims,
werden nur in dem laufenden Kalenderjahr, von Januar – Dezember vom Vorstand angenommen:
2. Telefonische Anfragen vor dem laufenden Kalenderjahr können nicht berücksichtigt werden.
3. Für Vereinsmitglieder gilt, wer als erster einen Termin angemeldet hat, bekommt die Zusage des Vorstands.
4. Für Nichtmitglieder ist eine Zusage seines Wunschtermins durch den Vorstand, drei Monat vor den Termin verbindlich.
5. Damit ist für Vereinsmitglieder kein kurzfristiges Nutzen möglich, nur wenn der gewünschte Termin bei der Anfrage vor den drei Monaten liegt.
6. Es können sich auch Mit- und Nichtmitglieder über denselben Termin untereinander einigen.
7. Die Vergabe von Terminen erfolgt durch den Vorstand. Die Entscheidung über eine Vergabe von Terminen, sind vom gewählten Vorstand bindend.
8. Der Zuschlag über einer Vergabe der Termine an einem Vereinsmitglied bzw. einem Nichtmitglied,
wird in schriftlicher Form und mit einer Unterschrift eins Vorstandsmitgliedes und des Nutzers festgehalten.
9. Vereinseigene festgelegte Termine im laufenden Kalenderjahr, werden nicht an Mit- bzw. Nichtmitgliedern zu der Nutzung frei gegeben.
10. Es wird eine Nutzungsvereinbarung an jeden Nutzer übergeben, diese müssen in alle Punkte beachtet werden.
Die gewählten Vorstandsmitglieder haben die Nutzungsvereinbarungen zugestimmt.
Jeßnitz den 20.08.2020 Der Vorstand